In der EU- Richtlinien werden nach drei Signaturtypen unterscheiden.
•Einfache Signatur
•Fortgeschrittene Signatur
•Qualifizierte elektronische Signatur
Hier geht es vor allem um gesetzliche Vorgaben und wie rechtskräftig diese Signatur ist.
Nur für vergleichsweise wenige Geschäftsvorgänge ist ein bestimmter Typ der elektronischen Signatur (qualifiziert oder fortgeschritten) vorgeschrieben. Diese besonderen Typen definieren Vorgänge zwischen Unternehmen und Konsumenten und sind im Zivil- und Handelsrecht als Verfahrensvorabschriften dokumentiert.
Ob eine elektronische Signatur vertrauenswürdig und damit geltend ist, hängt von der Nachweisbarkeit ihrer Authentizität und Integrität ab. Diese bestimmt sich nach der Art der Signatur.
Hinweis Signaturtyp:
Beachten Sie bitte, dass bei einer Installation in ein System mit JobRouter JobSign, keine qualifizierten Signaturen möglich sind. Hierfür ist JobLink für Namirial und die entsprechende Lizenz notwendig.
Bitte beachten Sie: Im Falle von qualifizierten Signaturen für Personen außerhalb ihrer Organisation, ist es erforderlich die entsprechende Dienstleistung eines dritten Dienstleisters in Anspruch zu nehmen.